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Verkaufen · 10. Juni 2026 · 8 Min. Lesezeit

Was ist mein Haus wert? Die drei Bewertungsverfahren einfach erklärt

Einfamilienhaus mit Taschenrechner und Grundriss auf dem Tisch, Symbolbild Immobilienbewertung

„Was ist mein Haus eigentlich wert?“ — diese Frage höre ich fast täglich. Und fast genauso oft erlebe ich, dass die Antworten, die Eigentümer vorher bekommen haben, weit auseinanderliegen: Der Nachbar schätzt aus dem Bauch, der Online-Rechner spuckt eine Spanne aus, und die Bank nennt wieder eine andere Zahl. Kein Wunder, dass viele Verkäufer verunsichert sind.

Dabei ist die Immobilienbewertung in Deutschland kein Ratespiel, sondern klar geregelt: Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kennt drei normierte Verfahren, mit denen der Verkehrswert nach § 194 BauGB ermittelt wird. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen alle drei — verständlich, ohne Fachchinesisch, und mit dem Blick des Baufachmanns, der weiß, wo im Gebäude der Wert wirklich steckt.

Für eine erste, unverbindliche Orientierung in Sekunden nutzen Sie gerne meinen Hauswert-Rechner — er ersetzt keine der drei folgenden Verfahren, zeigt Ihnen aber eine grobe Richtwert-Spanne für Ihren Ort und Zustand.

Der Verkehrswert: Was das Gesetz eigentlich meint

Der Verkehrswert (auch Marktwert genannt) ist nach § 194 BauGB der Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre — ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Übersetzt heißt das: Nicht der Preis, den Sie sich wünschen, und nicht der Preis, den ein einzelner Liebhaber vielleicht zahlen würde, sondern der Wert, den der Markt unter normalen Umständen hergibt.

Um diesen Wert zu ermitteln, gibt die ImmoWertV drei Wege vor: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, hängt von der Art der Immobilie ab — und oft werden zwei Verfahren kombiniert, um das Ergebnis abzusichern.

Das Vergleichswertverfahren: Der Standard bei Wohnhäusern

Beim Vergleichswertverfahren wird Ihre Immobilie mit tatsächlich verkauften, möglichst ähnlichen Objekten verglichen. Die Grundlage sind echte Verkaufsfälle — also notariell beurkundete Kaufpreise, die bei den Gutachterausschüssen in den Kaufpreissammlungen landen. Für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen ist das der Königsweg, weil er am nächsten am Markt ist.

Die Kunst liegt in den Anpassungen: Kein Haus gleicht dem anderen. Baujahr, Wohnfläche, Grundstücksgröße, Ausstattung, Modernisierungsstand und Lage müssen sauber gegeneinander abgewogen werden. Ein Vergleichsobjekt mit neuer Heizung und saniertem Dach ist eben nicht dasselbe wie ein Haus mit Sanierungsstau — auch wenn beide im selben Ort stehen und gleich groß sind.

Das Ertragswertverfahren: Wenn die Miete zählt

Bei vermieteten Objekten — Mehrfamilienhäusern, vermieteten Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäusern — schaut der Markt vor allem auf eines: Was wirft die Immobilie ab? Genau das bildet das Ertragswertverfahren ab. Vereinfacht gesagt wird aus den nachhaltig erzielbaren Mieten, abzüglich der Bewirtschaftungskosten, der Wert des Gebäudes abgeleitet und mit dem Bodenwert zusammengeführt.

Für Kapitalanleger ist das die entscheidende Rechnung. Wichtig dabei: Es zählt nicht die Wunschmiete, sondern die marktüblich und dauerhaft erzielbare Miete. Überhöhte Bestandsmieten, auslaufende Mietverträge oder Leerstand verändern das Bild erheblich — und auch hier spielt der bauliche Zustand hinein, denn Instandhaltungsrückstau frisst künftige Erträge.

Das Sachwertverfahren: Wenn Vergleiche fehlen

Was tun, wenn es kaum vergleichbare Verkäufe gibt? Bei besonderen Objekten, in ländlichen Lagen mit wenigen Verkaufsfällen oder bei sehr individuellen Häusern kommt das Sachwertverfahren zum Zug. Die Logik: Was würde es kosten, das Gebäude heute neu zu errichten — und wie viel von diesem Wert ist durch Alter und Abnutzung bereits aufgezehrt?

  • Bodenwert: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert, angepasst an die konkreten Grundstücksmerkmale
  • Gebäudesachwert: Herstellungskosten des Gebäudes nach heutigen Maßstäben, gemindert um die Alterswertminderung
  • Marktanpassung: Der rechnerische Sachwert wird über einen Sachwertfaktor an das tatsächliche Marktniveau angepasst

Gerade bei der Alterswertminderung und der Restnutzungsdauer trennt sich die Spreu vom Weizen: Wurde das Dach erneuert? Die Elektrik? Die Heizung? Jede Modernisierung verlängert die Restnutzungsdauer und hebt den Wert — aber nur, wenn sie fachgerecht ausgeführt wurde. Das beurteilen zu können, ist Handwerk im besten Sinne.

Bodenrichtwerte: Das Fundament jeder Bewertung

Egal welches Verfahren — am Anfang steht immer der Boden. Die offiziellen Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen aus den echten Kaufpreisen abgeleitet und sind in Bayern über das Portal BORIS Bayern öffentlich einsehbar. Das ist die seriöse, amtliche Quelle — nicht das Hörensagen am Gartenzaun.

Aber Achtung: Der Bodenrichtwert gilt für ein Richtwertgrundstück mit bestimmten Merkmalen. Weicht Ihr Grundstück ab — Zuschnitt, Größe, Erschließung, Bebaubarkeit, Hanglage —, muss angepasst werden. Auch das ist ein Punkt, an dem pauschale Online-Bewertungen regelmäßig danebenliegen.

VerfahrenTypischer EinsatzEntscheidende Größe
VergleichswertverfahrenEinfamilienhäuser, EigentumswohnungenEchte Kaufpreise ähnlicher Objekte
ErtragswertverfahrenVermietete Objekte, MehrfamilienhäuserNachhaltig erzielbare Miete
SachwertverfahrenIndividuelle Objekte, wenige VergleichsfälleHerstellungswert minus Alterswertminderung

Warum Online-Rechner nur ein grober Anhaltspunkt sind

Online-Bewertungsrechner sind nicht nutzlos — sie liefern eine erste Hausnummer. Aber sie haben drei blinde Flecken, die im Einzelfall über sehr viel Geld entscheiden: Sie kennen den Zustand Ihres Hauses nicht, sie kennen den Sanierungsstau nicht, und sie kennen die Mikrolage nicht. Ob die Straße laut ist, das Nachbargrundstück verwildert oder das Dach in fünf Jahren fällig wird — davon weiß kein Algorithmus etwas.

Mein Praxis-Tipp: Der Zustand ist der größte Werthebel

Zwei äußerlich gleiche Häuser, Baujahr identisch, Lage identisch — und trotzdem können zwischen ihnen erhebliche Wertunterschiede liegen. Der Grund steckt in Dach, Heizung, Elektrik, Fenstern, Feuchtigkeit im Keller. Genau deshalb begehe ich jede Immobilie selbst, bevor ich einen Wert nenne: als Maurer- und Betonbaumeister und TÜV-zertifizierter Bausachverständiger. Ich sehe, was fachgerecht saniert wurde und was nur hübsch überstrichen ist — und beziffere den Sanierungsbedarf, statt ihn zu ignorieren. Das schützt Verkäufer vor bösen Überraschungen in der Preisverhandlung.

Angebotspreis ist nicht Verkaufspreis

Ein häufiges Missverständnis: Was auf den Portalen steht, sind Angebotspreise — also Wunschvorstellungen. Was am Ende beim Notar beurkundet wird, ist oft ein anderes Blatt. Wer seine Preisvorstellung an den Inseraten der Nachbarschaft ausrichtet, orientiert sich an Wünschen, nicht an Ergebnissen. Die echten, erzielten Preise stehen in den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse — und genau darauf baut eine seriöse Bewertung auf.

Vorsicht vor dem zu hohen Startpreis

Es klingt verlockend: „Wir setzen den Preis hoch an, runtergehen können wir immer noch.“ In der Praxis ist das einer der teuersten Fehler überhaupt. Ein überteuertes Objekt bekommt in den ersten Wochen — der wichtigsten Phase überhaupt — zu wenige ernsthafte Anfragen. Dann steht es. Je länger es steht, desto mehr wirkt es „verbrannt“: Interessenten fragen sich, was mit dem Haus nicht stimmt, und wer dann doch anfragt, verhandelt umso härter. Am Ende liegt das Ergebnis nach langer Vermarktungsdauer häufig unter dem, was mit einem marktgerechten Einstieg erreichbar gewesen wäre.

Woran Sie eine fundierte Bewertung erkennen

  • Die Immobilie wurde persönlich und vollständig besichtigt — vom Keller bis zum Dach
  • Der bauliche Zustand und ein etwaiger Sanierungsstau sind konkret benannt und eingepreist
  • Bodenrichtwerte und echte Vergleichspreise sind die Datengrundlage, nicht Portalinserate
  • Das gewählte Verfahren passt zur Objektart und ist nachvollziehbar begründet
  • Sie bekommen eine ehrliche Zahl mit Begründung — nicht die höchste Zahl, um den Auftrag zu gewinnen

Wenn Sie in Oberfranken oder der Oberpfalz wissen möchten, was Ihr Haus wirklich wert ist: Ich erstelle Ihnen eine fundierte Erstbewertung — kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen von mir keine Schmeichelzahl, sondern eine ehrliche Einschätzung mit fachlicher Begründung, auf die Sie eine Entscheidung bauen können. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir — das Erstgespräch kostet Sie nichts außer einer Stunde Zeit.

Häufige Fragen

Welches Bewertungsverfahren ist das richtige für mein Einfamilienhaus?

Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ist das Vergleichswertverfahren der Standard, weil es auf echten Verkaufsfällen beruht. Fehlen ausreichend Vergleichsobjekte — etwa bei sehr individuellen Häusern —, wird ergänzend oder ersatzweise das Sachwertverfahren herangezogen.

Sind Online-Bewertungen zuverlässig?

Als grobe erste Orientierung ja, als Entscheidungsgrundlage nein. Online-Rechner kennen weder den baulichen Zustand noch den Sanierungsstau noch die Mikrolage Ihres Objekts — und genau dort entscheiden sich oft erhebliche Wertunterschiede.

Wo finde ich offizielle Bodenrichtwerte?

In Bayern über das amtliche Portal BORIS Bayern, das die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse öffentlich zugänglich macht. Beachten Sie, dass der Richtwert für ein typisiertes Grundstück gilt und an Ihr konkretes Grundstück angepasst werden muss.

Warum weichen Angebotspreise und tatsächliche Verkaufspreise voneinander ab?

Angebotspreise sind Wunschpreise der Verkäufer, tatsächliche Kaufpreise das Ergebnis von Markt und Verhandlung. Wer seine Bewertung an Inseraten ausrichtet, überschätzt den Markt häufig — seriöse Bewertungen stützen sich deshalb auf beurkundete Verkaufsfälle.

Was kostet mich eine Erstbewertung durch Sie?

Nichts — das Erstgespräch und die erste fundierte Einschätzung sind bei mir kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie ein ausführliches Gutachten oder eine Vermarktung beauftragen, entstehen Kosten, die wir vorher transparent besprechen.

Grundlagen & Quellen

  • · ImmoWertV — Immobilienwertermittlungsverordnung (normierte Wertermittlungsverfahren)
  • · § 194 BauGB — Definition des Verkehrswerts (Marktwerts)
  • · BORIS Bayern — Bodenrichtwertinformationssystem der bayerischen Gutachterausschüsse
  • · §§ 192 ff. BauGB — Gutachterausschüsse und Kaufpreissammlungen
Ralf Scherer — Ihr BAUmakler

Über den Autor

Ralf Scherer

Maurer- und Betonbaumeister, TÜV-zertifizierter Bausachverständiger und Immobilienmakler (§ 34c GewO) in Kemnath. Seit über 20 Jahren auf dem Bau — heute bewerte und vermittle ich Immobilien in Oberfranken & der Oberpfalz mit genau diesem Blick.

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