
Die meisten Menschen verkaufen in ihrem Leben genau ein Haus. Entsprechend groß ist die Unsicherheit: Was brauche ich? In welcher Reihenfolge gehe ich vor? Und wo kann richtig etwas schiefgehen? Als Makler und Bausachverständiger begleite ich Hausverkäufe in Oberfranken und der Oberpfalz von der ersten Frage bis zur Schlüsselübergabe — und ich kann Ihnen sagen: Mit einem klaren Fahrplan verliert der Verkauf seinen Schrecken.
In diesem Beitrag gehe ich mit Ihnen den kompletten Ablauf durch — Schritt für Schritt, so wie ich ihn mit meinen Kunden gehe. Sie können den Fahrplan auch nutzen, wenn Sie privat verkaufen möchten: Die Etappen bleiben dieselben, nur die Arbeit verteilt sich anders.
Die 10 Schritte im Überblick
- Unterlagen zusammenstellen — Grundbuchauszug, Pläne, Energieausweis und mehr
- Fundierte Wertermittlung — den realistischen Marktwert bestimmen
- Preisstrategie festlegen — Angebotspreis mit Plan statt Bauchgefühl
- Exposé erstellen — professionelle Fotos, Video und eigene Objekt-Landingpage
- Vermarktung starten — Portale, regionale Kanäle und eigenes Netzwerk
- Anfragen filtern und Besichtigungen durchführen
- Bonität prüfen — Finanzierungsbestätigung vor der Zusage
- Notartermin — Entwurf, Prüffrist, Beurkundung
- Kaufpreiszahlung und Übergabe mit Protokoll
- Nach dem Verkauf — Versicherungen, Steuern, Formalitäten
Schritt 1–3: Das Fundament — Unterlagen, Wert, Preisstrategie
Bevor auch nur ein Foto entsteht, kommt die Fleißarbeit. Käufer und deren Banken wollen Unterlagen sehen — und zwar vollständig. Wer erst während der Vermarktung anfängt zu suchen, verliert Wochen und wirkt unvorbereitet. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:
Unterlagen-Checkliste für den Hausverkauf
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte/Lageplan und Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Wohnflächenberechnung)
- Energieausweis — nach dem GEG Pflicht, spätestens zur Besichtigung
- Baubeschreibung, Baugenehmigungen und Nachweise über Um- und Anbauten
- Rechnungen und Belege zu Modernisierungen (Dach, Heizung, Fenster, Elektrik)
- Bei Vermietung: Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
- Grundsteuerbescheid, ggf. Erbbaurechtsvertrag oder Teilungserklärung
Dann folgt die Wertermittlung — für mich der wichtigste Schritt überhaupt. Ich begehe das Haus vom Keller bis zum Dach, bewerte den baulichen Zustand mit dem Blick des Sachverständigen und stütze die Zahl auf Bodenrichtwerte und echte Verkaufsfälle, nicht auf Portalinserate. Aus dem Marktwert leitet sich die Preisstrategie ab: Wo steigen wir ein, welchen Verhandlungsspielraum planen wir ein, und wo liegt unsere Schmerzgrenze? Diese drei Zahlen sollten Sie kennen, bevor die erste Anzeige online geht.
Schritt 4–5: Auftritt und Vermarktung
Der erste Eindruck entscheidet — und der findet heute auf dem Bildschirm statt. Mein Standard für jedes Objekt: professionelle Fotos in der richtigen Reihenfolge, ein Objektvideo und eine eigene Landingpage nur für dieses Haus, auf der Interessenten Rundgang, Video, Energiedaten und Unterlagen gebündelt finden. Das hebt ein Objekt sichtbar von der Masse der Portalanzeigen ab.
Die Vermarktung selbst läuft dann mehrgleisig: die großen Immobilienportale, regionale Kanäle und Zeitungen, Social Media — und nicht zu unterschätzen: die eigene Interessentenkartei. Gerade in Oberfranken und der Oberpfalz laufen viele Verkäufe über regionale Bekanntheit und Empfehlungen. Wer nur ein Portal bedient, verschenkt Reichweite.
Schritt 6–7: Besichtigungen und die Bonitätsfrage
Sobald die Anzeige live ist, kommen die Anfragen — und nicht jede davon ist ernst gemeint. Besichtigungstourismus kostet Zeit und Nerven. Ich filtere deshalb vor: Wer besichtigt, hat vorher Eckdaten genannt und echtes Interesse gezeigt. Bei den Besichtigungen selbst zahlt sich mein Bau-Hintergrund doppelt aus: Wenn Interessenten fragen, ob die Elektrik zeitgemäß ist, was der Riss im Putz bedeutet oder was eine neue Heizung ungefähr kostet, bekommen sie von mir eine fachliche Antwort statt eines Ausweichmanövers. Das schafft Vertrauen — und Vertrauen rettet Abschlüsse.
Vor der Zusage kommt der Schritt, den Privatverkäufer am häufigsten überspringen: die Bonitätsprüfung. Eine mündliche Aussage wie „die Finanzierung ist so gut wie durch“ ist nichts wert. Ich verlange vor der Reservierung eine Finanzierungsbestätigung der Bank oder einen Eigenkapitalnachweis. Platzt die Finanzierung erst nach dem Notartermin, stehen Sie im schlimmsten Fall mit Kosten, verlorener Zeit und einem „verbrannten“ Objekt da.
Schritt 8: Der Notartermin — so läuft die Beurkundung
In Deutschland gilt: Ein Immobilienkaufvertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird (§ 311b BGB). Der Handschlag, die E-Mail, sogar ein privatschriftlicher Vertrag — alles unverbindlich. Der Ablauf beim Notar folgt einem festen Muster:
- Der Notar erstellt den Vertragsentwurf nach den Eckdaten von Käufer und Verkäufer
- Ist ein Verbraucher beteiligt, muss der Entwurf in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen — diese Prüffrist ist gesetzlich vorgesehen und schützt vor übereilten Entscheidungen
- Beim Beurkundungstermin liest der Notar den gesamten Vertrag vor, beantwortet Fragen, beide Seiten unterschreiben
- Nach der Beurkundung wird eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen — sie sichert den Käufer ab, bis er als Eigentümer eingetragen ist
Mein Praxis-Tipp: Entwurf gemeinsam durchgehen
Lassen Sie den Vertragsentwurf nicht bis zum Termin liegen. Ich gehe ihn mit meinen Verkäufern vorab Punkt für Punkt durch: Stimmen Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten? Ist das mitverkaufte Inventar korrekt aufgeführt? Sind Übergabetermin und Besitzübergang sauber geregelt? Fragen klärt man besser vor dem Termin als im Beurkundungssaal — dort ist die Nervosität ohnehin groß genug.
Schritt 9–10: Geld, Schlüssel, Formalitäten
Nach der Beurkundung stellt der Notar die Fälligkeit her: Erst wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist und alle Voraussetzungen vorliegen, fordert er den Käufer zur Zahlung auf. Ist der Kaufpreis vollständig eingegangen, findet die Übergabe statt — und zwar immer mit Protokoll. Festgehalten werden Zählerstände für Strom, Wasser, Gas oder Öl, die Anzahl der übergebenen Schlüssel, der Zustand des Hauses und übergebene Unterlagen. Dieses Protokoll erspart beiden Seiten später Diskussionen.
Nach dem Verkauf bleibt noch etwas Verwaltung: Die Gebäudeversicherung geht kraft Gesetzes auf den Käufer über, der sie dann kündigen oder fortführen kann — informieren sollten Sie den Versicherer trotzdem. Laufende Verträge für Strom, Heizöl oder Wartung werden gekündigt oder umgemeldet. Und ein Punkt gehört zwingend auf Ihren Zettel: Wenn Sie eine nicht selbst genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkaufen, kann der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein (§ 23 EStG, Stichwort Spekulationsfrist). Ob und in welcher Höhe das bei Ihnen greift, klärt Ihr Steuerberater — dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.
Wie lange dauert das Ganze — und wo lauern die Fehler?
Eine seriöse Pauschalantwort gibt es nicht, denn Lage, Zustand und Preis bestimmen das Tempo. Als grobe Orientierung: Von der Vorbereitung bis zur Schlüsselübergabe vergehen erfahrungsgemäß mehrere Monate — gut vorbereitete, marktgerecht eingepreiste Objekte sind spürbar schneller verkauft, überteuerte Objekte stehen dagegen oft ein Jahr und länger. Allein zwischen Notartermin und Übergabe liegen durch Vormerkung, Fälligkeit und Zahlungsabwicklung meist einige Wochen.
| Phase | Grobe Orientierung |
|---|---|
| Vorbereitung (Unterlagen, Bewertung, Exposé) | einige Wochen — je nach Vollständigkeit der Unterlagen |
| Vermarktung bis zum passenden Käufer | sehr unterschiedlich — vom Preis abhängig, oft der längste Teil |
| Notarphase (Entwurf, Prüffrist, Beurkundung) | mehrere Wochen — bei Verbraucherbeteiligung mit 14-tägiger Prüffrist |
| Beurkundung bis Zahlung und Übergabe | meist einige Wochen — Vormerkung und Fälligkeit brauchen ihre Zeit |
Die drei teuersten Fehler beim Hausverkauf
Erstens: der zu hohe Startpreis. Er vergrault in den entscheidenden ersten Wochen die ernsthaften Käufer und führt am Ende regelmäßig zu einem schlechteren Ergebnis. Zweitens: schlechte Fotos und ein lieblos zusammengestelltes Exposé — der erste Eindruck entsteht am Bildschirm, und dunkle Handyfotos kosten bares Geld. Drittens: der Verkauf ohne Bonitätsprüfung. Wer ohne Finanzierungsbestätigung reserviert oder gar beurkundet, riskiert eine geplatzte Abwicklung mit Kosten und Zeitverlust.
Sie denken über einen Hausverkauf in Oberfranken oder der Oberpfalz nach? Dann lassen Sie uns unverbindlich sprechen. Im kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie von mir eine fundierte Ersteinschätzung zum Wert Ihrer Immobilie und einen klaren Fahrplan für Ihren Verkauf — ehrlich, fachlich begründet und ohne Verkaufsdruck.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Hausverkauf insgesamt?
Das hängt stark von Lage, Zustand und Preisstrategie ab. Rechnen Sie realistisch mit mehreren Monaten von der Vorbereitung bis zur Übergabe — marktgerecht eingepreiste, gut präsentierte Objekte verkaufen sich deutlich schneller als überteuerte.
Brauche ich wirklich einen Energieausweis?
Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Sie spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen, und bestimmte Angaben daraus gehören bereits in die Immobilienanzeige. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ist eine Reservierung oder ein Vorvertrag ohne Notar bindend?
Nein. Ein Immobilienkaufvertrag ist nur mit notarieller Beurkundung wirksam (§ 311b BGB). Mündliche Zusagen und private Vereinbarungen binden rechtlich nicht — umso wichtiger ist die Bonitätsprüfung vor der Zusage.
Wann bekomme ich als Verkäufer mein Geld?
Nach der Beurkundung stellt der Notar die Fälligkeitsvoraussetzungen her, insbesondere die Eintragung der Auflassungsvormerkung. Erst dann zahlt der Käufer — zwischen Notartermin und Geldeingang liegen daher meist einige Wochen.
Muss ich den Verkaufsgewinn versteuern?
Bei nicht selbst genutzten Immobilien kann der Gewinn steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Für selbst genutzte Immobilien gelten Ausnahmen. Klären Sie Ihre Situation unbedingt mit dem Steuerberater — dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.
Grundlagen & Quellen
- · § 311b BGB — Beurkundungspflicht bei Grundstückskaufverträgen
- · § 17 Abs. 2a BeurkG — Prüffrist bei Verbraucherbeteiligung
- · § 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsfrist)
- · GEG — Gebäudeenergiegesetz (Energieausweispflicht)

Über den Autor
Ralf Scherer
Maurer- und Betonbaumeister, TÜV-zertifizierter Bausachverständiger und Immobilienmakler (§ 34c GewO) in Kemnath. Seit über 20 Jahren auf dem Bau — heute bewerte und vermittle ich Immobilien in Oberfranken & der Oberpfalz mit genau diesem Blick.
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